Haus- und Eislaufordnung

Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass niemand durch ihn gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach vertretbar behindert oder belästigt wird.

Es wird dringend gebeten, insbesondere auf ältere Personen und auf Kinder Rücksicht zu nehmen.

1. Das Betreten der Eis-Sporthalle Dinslaken für das öffentliche Laufen, bei Eishockeyspielen oder sonstigen Veranstaltungen ist nur nach vorherigem Lösen einer

gültigen Eintrittskarte gestattet. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Mit Erwerb der Eintrittskarte bzw. Betreten der Eis-Sporthalle Dinslaken wird die

Hausordnung anerkannt.

2. Die Benutzung der Einrichtung sowie der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr. Für Garderobe, Taschen etc. wird keine Haftung übernommen. Für Personen-

und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

3. Das Betreten der Eis-Sporthalle unter Einfluss berauschender Mittel ist untersagt.

4. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Personals Folge zu

leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Eislaufordnung erfolgt die Verweisung von der Eisfläche und aus der Eis-Sporthalle Dinslaken ohne

Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Mitarbeitende der Eis-Sporthalle Dinslaken können ein dauerhaftes oder befristetes Betretungsverbot der Eisfläche bzw. der

Eishalle aussprechen („Hausverbot“).

5. Die Eis-Sporthalle Dinslaken ist jederzeit berechtigt, unangekündigt einzelne Flächen auf dem Eis abzusperren und über diese frei zu verfügen.

6. Jeder Besucher erklärt sich mit Zutritt in den Geltungsbereich mit etwaigen Personenkontrollen einverstanden. Personen, die sich einer Personenkontrolle

verweigern, kann der Zutritt in Eis-Sporthalle Dinslaken verweigert werden.

7. Lauflernhilfen dürfen nur bis zu einer Körpergröße von max.140cm genutzt werden und sind nach abgelaufener Mietzeit (1 Stunde) wieder zum Verleih

zurückzubringen.

8. Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.

9. Nicht gestattet ist:

- Betreten der Tribünen und der Betonfläche mit Verleih-Schlittschuhen. Es wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 5,00 € geahndet.

- Übertriebenes Schnelllaufen, Ketten- und Hakenlaufen.

- Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe.

- Schneebälle werfen.

- Betreten der Eisfläche vor dem Ertönen eines akustischen Signals nach der Eispflege.

- Mutwilliges Zerstören der Eisfläche (Eishacken, Kanadier etc.)

- Rauchen in der Eis-Sporthalle Dinslaken.

(Hierfür ist der gesondert ausgewiesene Raucherbereich (ab 18 Jahren) außerhalb zu benutzen.)

- Einnehmen von Speisen und Getränken auf der Eisfläche.

- Das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen aller Art, ohne schriftliche Genehmigung des Betreibers.

- Das Mitbringen und Werfen von leicht brennbaren Gegenständen (Papier, Konfetti, etc.).

- Schlittschuhlaufen entgegen der vorgeschriebenen Laufrichtung

(Wechsel der Laufrichtung auf Anweisung durch den Hallensprecher beachten.)

- Das Mitnehmen von Stöcken oder ähnlichen Gegenständen auf die Eisfläche

(Zu den vorgesehenen Laufzeiten, laut Aushang, ist in den dafür abgesperrten Flächen das Eishockeyspielen mit Schlägern möglich.)

- Sitzen auf der Bande.

- Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung oder öffentlichen Darstellung ohne Genehmigung des Veranstalters zu

machen und/oder zu verwerten.

- Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

- Mitführen von Waffen jeder Art, sowie Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen.

- Jedwedes rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende Propagandamaterial sowie, jegliches

politisches Informationsmaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher,

antisemitischer, extremistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender sowie, jegliche Form von politischer Tendenz aufweisen.

- Die Nutzung der Eisfläche mit Langlaufkufen ist verboten.

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verbote liegt auch dann vor, wenn ein Besucher zu einer verbotenen Handlung eines anderen Besuchers Beihilfe leistet

oder einen anderen Besucher zu einer verbotenen Handlung anstiftet oder diese unterstützt.

10. Spinde sind nach Laufzeitende sofort zu räumen. Ausnahme hier sind Mietspinde für die jeweilige Saison.

11. Türen, Fluchtwege und Treppen sind permanent freizuhalten.

12. Rassistische, sexistische, homophobe oder jegliche andere Art diskriminierender Äußerungen sind verboten.

13. Gewaltverherrlichende Äußerungen oder solche, die als Aufruf zu Gewalt interpretiert werden können sind verboten.

Revision: 001, 19.02.2026

DINEis GmbH Geschäftsführer Michael Hörsken Geschäftsführer André Arnold