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Hinweis Muttizettel ( U18 ) Formular für Nachtlaufzeit und Festivals :

Der Muttizettel ist eine schriftliche Erziehungsbeauftragung. Durch ihn übertragen die Erziehungsberechtigten für die Dauer einer Veranstaltung ihre Pflichten. Die Eltern bestimmen also eine Person ab 18 Jahren, die für einen bestimmten Zeitraum die Aufsicht für das minderjährige Kind übernimmt und mit ihm zur Veranstaltung geht.

Wer braucht einen Muttizettel und wieso?

Laut dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 nur dann in eine Disco, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sie dort bis 24 Uhr bleiben, müssen die Party aber dann verlassen. Weil viele Minderjährige auch auf Festivals und Co. wollen und viele Partys um 24 Uhr erst richtig losgehen, gibt es seit 2002 den Muttizettel.

Wollen Teenies unter 16 Jahren - ohne ihre Eltern - zu einer Veranstaltung, dann brauchen sie den Muttizettel und eine dazugehörige Aufsichtsperson. Sind die Jugendlichen aber 16 oder 17 Jahre alt, können sie mit dem Partyzettel und der Aufsichtsperson so lange auf der Party bleiben, wie sie möchten.

Die Ausgehzeiten im Überblick:

- bis 15: unbegrenzte Teilnahme, aber nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dem Muttizettel

- ab 16: Teilnahme bis 24 Uhr ohne den Muttizettel, unbegrenzt mit Muttizettel und einem Erziehungsbeauftragten

- ab 18: unbegrenzt

Das müssen Eltern beachten

Was muss ausgefüllt werden?

Die Erziehungsbeauftragung besteht aus drei Teilen:

1. Personenberechtigte/ Eltern:

Hier müssen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und auch Ihre Telefonnummer hinterlassen. So können die Betreiber Sie im Notfall oder bei Fragen kontaktieren.

2. Minderjähriger:

In diesem Teil wird der Name und das Alter Ihres Kindes angegeben. Zudem erlauben Sie in diesem Teil, an welcher Veranstaltung Ihr Kind teilnimmt (Kino, Gaststätte, Disko, ...). Auch das Datum und wie lange Sie den Ausgang erlauben wird hier festgemacht.

3. Erziehungsbeauftragte Person:

Im letzten Teil geben Sie an, wen Sie als Erziehungsbeauftragten wünschen. Sein Name, die Adresse und auch dessen Telefonnummer müssen hier angegeben werden.

Die Eltern und der Erziehungsbeauftragte müssen das U18-Formular dann noch unterschreiben und eine Kopie des Eltern-Ausweises muss beigelegt werden.

Was müssen Sie als Eltern beachten?

Da sie als Eltern die Aufsichtspflicht für Ihr Kind haben, ist es wichtig, dass sie die Begleitperson kennen. Mit dem Muttizettel übertragen Sie die Pflichten an diese Person. Darum sollten Sie sich im Voraus immer diese Fragen stellen:

1. Kennen Sie die Person?

2. Ist die Person wirklich über 18?

3. Hat die Person genügend Verantwortungsbewusstsein und kann Ihr Kind betreuen - besonders im Umgang mit Alkohol?



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