Eissporthalle Dinslaken gGmbH
Am Stadtbad 1
46537 Dinslaken
Bürozeiten : Mo.- Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Eishalle : 02064 70003
Eishalle : 02064 4754007
Mobil : 0176 24032233 (whats app)
Eisrevue Ticketservice :
Tel.: 02064- 70001 + 2
Tel.: 02064- 4754008 + 9
Fax : +49 2064 58891
Verantwortlich:
Eissporthalle Dinslaken gGmbH
Christian Kühn Uli Flötgen
Am Stadtbad 1
46537 Dinslaken
Kontakt:
Telefon: +49 2064 70003
Telefax: +49 2064 58891
E-Mail: info@eissporthalle-dinslaken.de
E -Mail: info@eissporthalle-dinslaken.de
Internet: www.eissporthalle-dinslaken.de
Die Geschäftsführung:
Ulrich Flötgen
Christian Kühn
Steuer-ID : DE 253 717 982
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Webmaster und Administration
Thorsten Burow
Am Stadtbad
46537 Dinslaken
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Juristisches
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eis-Sporthalle Dinslaken
gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
§1 Anerkennung
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Kartenbesitzer die Hallenordnung der Eissporthalle Dinslaken, sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eis-Sporthalle Dinslaken gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH als verbindlich an.
§2 Hausrecht
Die Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbH übt während der Veranstaltungen in der Eissporthalle das Hausrecht aus. Unabhängig ihrer Rechte als Hausrechtsinhaber ermächtigt die Geschäftsleitung auch den Sicherheits- und Ordnungsdienst, das Hausrecht auszuüben. Entsprechend sind sowohl seitens des Veranstalters berechtigte Mitarbeiter als auch namentlich genannte Mitarbeiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes berechtigt, solche Personen, die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden oder gegen die Hallenordnung verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen. Näheres regelt die Hallenordnung.
§3 Eintrittskarten
1. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Veranstaltung. Saisonkarten berechtigen zum Besuch sämtlicher Laufzeiten in der Regular Saison. Gegen Vorlage der Eintrittskarte/der Saisonkarte erhält jeweils ein Besucher Zutritt zur Laufzeit.
2. Ermäßigungen werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Berechtigungsnachweises gewährt. Der Lichtbildausweis für den Schlittschuhverleih ist am Laufzeitentag mitzubringen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen sowie auszuhändigen. Sollte ein Berechtigungsnachweis nicht mit einem Lichtbild versehen sein, so ist zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Kann ein entsprechender Ausweis nicht vorgelegt werden, kann nach Absprache ein anderer Gegenstand als Pfand hinterlegt werden.
3. Im Falle der Weitergabe einer Freikarte verpflichtet sich der Karteninhaber, auf die Geltung von Hallenordnung und allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht bzw. nur auf solche Personen übertragbar, die ebenfalls eine Berechtigung zum Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte nachweisen können. Eine Weitergabe darf ausschließlich gegen Entrichtung des auf dem Ticket abgedruckten Preises erfolgen. Der Weiterverkauf von Tickets zu überhöhten Preisen (Schwarzmarkt) ist untersagt.
§ 4 Anordnungsbefugnisse
Den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Näheres regelt die Hallenordnung. Dem Karteninhaber ist bekannt, dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen und eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen.
§5 Haftung
Die Eissporthalle Dinslaken haftet nur für solche Schäden, die auf einem von ihr zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen.
§6 Laufzeitenverlegungen, -abbrüche, ausfälle
Die Eissporthalle Dinslaken leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Laufzeiten. Termine, Anfangszeiten und mögliche Laufzeitenverlegungen sind der Homepage zu entnehmen bzw. per Anruf nachzufragen. Laufzeitenverlegungen, -ausfälle und –abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens.
§ 7 Preise
Die Eissporthalle behält sich vor je nach Anspruch und Grund die Preise zu heben oder zu senken. Dieses muss früh genug bekannt gemacht werden (Jahreswechsel, Saisonstart / Saisonende)
§8 Vermietungen von Eiszeiten.
Angemietete Eiszeiten sind spätestens 14 Tage vor dem verbindlich gebuchten Termin abzusagen. Ansonsten wird der volle Rechnungsbetrag fällig.
§ 8.1 Die Eissporthalle hat das Recht, vergebene Eiszeiten bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin abzusagen. Ausgenommen sind Absagen wg. Technischer Defekte, die den Betrieb der Eislaufbahn nicht zulassen, diese können auch kurzfristig erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§9 Räumlichkeiten
Die genutzten Räumlichkeiten sind nach Trainings- und Spieleinheiten in besenreinem Zustand zu verlassen. Eventuelle Mängel sind dem diensthabenden Eismeister bitte umgehend mitzuteilen. Die Gastgebermannschaft ist verpflichtet, nach Spielende die Gastkabine auf eventuelle Mängel / Schäden zu kontrollieren. Es dürfen KEINE Veränderungen / Umbaumaßnahmen ohne Genehmigung durchgeführt werden.
§10 Gastronomie / Verkauf /Verteilung von Speisen und Getränken
Jeglicher Verkauf, Verteilung von Speisen und Getränken sind untersagt bzw. mit der Geschäftsführung abzusprechen.
§11 Fremdwerbung / Eigenwerbung
Jegliche Werbung von Fremdfirmen, Eigenwerbung und das Anbringen von Plakaten oder Banner sind untersagt bzw. mit der Geschäftsführung abzusprechen.
Eis-Sporthalle Dinslaken gGmbh * Am Stadtbad 1 * 46537 Dinslaken * Tel.: 02064-70003
www.eishalle-dinslaken.de
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